VDI 2053:   Raumlufttechnische Anlagen für Garagen

An der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie waren beteiligt: Dipl.-Ing. Klaus Albert, München; Dipl.-Ing. Josef Brosthaus, Köln ; Dipl.-Ing. (FH) Erich Gottfried, München; Dipl.-Ing. Reinald Mangelsdorf, Stuttgart; Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Mermi, Iffeldorf ; Gero Sagasser, Lübeck ; Baudirektor Helmut Schmidt, München; Dipl.-Ing. Heinrich Stadlbauer, München; Dipl.-Ing. (FH) Thomas Terhorst VDI, Düsseldorf ; Dipl.-Ing. (FH) Dietrich Wagner, Augsburg (Obmann); Prof. Dr. Axel Zenger, Mainz  

Neuerungen

 

Mit der Überarbeitung der VDI 2053 erfolgt eine Anpassung der bestehenden Richtlinie an den Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere die

  • Beurteilung von tolerablen CO-Konzentrationen,
  • Emissionsmodellierung,
  • Lüftungsbemessung und
  • Einbeziehung des Immissionsschutzes auch außerhalb der Garage

Beurteilung von tolerablen CO- Konzentrationen

 

In den letzten Jahren konnten deutliche Fortschritte im Bezug auf das  Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen erzielt werden. Gleichzeitig wurden im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes eine Reihe von Grenzwerten für gesundheitsgefährdende Stoffe abgesenkt.

Die meisten Garagenverordnungen lassen noch Kohlenmonoxidkonzentrationen von 100 ppm als Halbstundenmittelwert zu. Neuere Veröffentlichungen geben für Kohlenmonoxid teilweise niedrigere Grenzwerte an. Das Umweltbundesamt schlägt für einen halbstündigen Mittelungszeitraum einen Richtwert in der Größenordnung 50 ppm vor. In der Hessischen Garagenverordnung vom 16. November 1995 wird als Grenzwert ebenfalls 50 ppm (hier als Stundenmittelwert) genannt.

Gemäß TRGS 900 darf an Arbeitsstätten eine CO-Konzentration von 60 ppm als Spitzenbegrenzung während keiner Viertelstunde überschritten werden. In Anlehnung an diesen Grenzwert wird im Rahmen der vorliegenden Richtlinie eine zulässige Kohlenmonoxidkonzentration von 60 ppm als Viertelstundenmittelwert zugrunde gelegt. Garagen sind so auszulegen bzw. zu betreiben, daß dieser Wert im Regelfall nicht überschritten wird.

Ein weiterer Grund für die Absenkung von 100 ppm auf 60 ppm ist in der Funktion des Kohlenmonoxids als Pilotgas für die restlichen Schadstoffe in der Garagenluft zu sehen. Die Katalysatortechnik reduziert den Kohlenmonoxidausstoß besonders deutlich, so daß bei einer CO-Konzentration von 100 ppm nicht mehr gewährleistet ist, daß sich die übrigen Schadstoffe noch innerhalb vertretbarer Grenzen bewegen.

In Garagenräumen mit ständigen Arbeitsplätzen sind die gesetzlichen MAK-Grenzwerte (maximale Arbeitsplatzkonzentration gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe) einzuhalten.

Die Überschreitung des Viertelstundenmittelwertes von 60 ppm soll in Garagen zur Einschaltung der Warneinrichtungen führen.

Bei der Dimensionierung der Raumlufttechnischen Anlage ist außerdem zu berücksichtigen, daß auch bei den betrieblich ungünstigen Fällen, die jedoch nicht regelmäßig auftreten dürfen, das Zweifache des zulässigen Viertelstundenmittelwertes nicht überschritten wird.

 

 

Emissions-

modellierung

Die Schadstoff-Freisetzung in der Garage hängt wesentlich von folgenden Parametern ab:

·       Fahrstrecke in der Garage

·       Flottenzusammensetzung (Art der Fahrzeuge)

·       Fahrmuster

·       Fahrbahnneigung

Wesentlich für die Freisetzung von Schadstoffen bei Ausfahrten ist die bereits zurückgelegte Fahrstrecke, weil der Katalysator erst auf die richtige Betriebstemperatur kommen muß, um optimal zu wirken. Außerdem geht in die Emissionen kalt auch der eigentliche Startvorgang mit ein. In Tabelle 1 sind entsprechende  Rechenwerte für CO für einfahrende, betriebswarme Fahrzeuge (Emissionen warm) und für ausfahrende Pkw (Emissionen kalt, inkl. Startvorgang) in Gramm abhängig von der Fahrstrecke angegeben.

Die Angaben in Tabelle 1 basieren im wesentlichen auf Untersuchungen der FH Mainz auf Basis des Handbuches „Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs„ und Untersuchungen in verschiedenen Tiefgaragen.

Rechenwerte für Emissionen von Kohlenmonoxid

 

Zahlenwertgleichungen für die Kohlenmonoxidemission in g abhängig von der Fahrstrecke s (in m) für ein Fahrzeug

Emissionen warm

 

 

Emissionen kalt

s < 80 m

 

80 m <= s <= 500 m

Die Emissionen kalt werden bei rechnerischen Fahrwegen unter 80 m mit einem streckenunabhängigen Mindestwert berechnet. Diese Näherung bewirkt keine großen Ungenauigkeiten, weil der Kohlenmonoxidausstoß bei diesen eher kurzen Fahrwegen in der Garage zum größten Teil durch den Kaltstartvorgang bestimmt wird.

Aus obiger Tabelle lässt sich auch der bestimmende Einfluss der ausfahrenden Fahrzeuge (im Vergleich zu den betriebswarm einfahrenden Fahrzeugen) auf die CO-Emission ablesen.

 

Lüftungsbemessung

In der Praxis ist die ideale Luftführung bzw. Vermischung der Außenluft mit der Garagenluft nicht überall zu gewährleisten. Messungen in ausgeführten Garagen legen nahe, dass auch beim Vorhandensein einer Zu- und Abluftanlage mit entsprechendem Kanalsystem in der Garage es zu Differenzen von ca. 25% zwischen der gemessenen und der aus dem Volumenstrom berechneten Luftwechselrate kommen kann.

Zu noch gravierenderen Ungleichmäßigkeiten kann es bei Garagen mit natürlicher Nachströmung kommen, wenn beispielsweise ein großer Teil der Außenluft bei geöffneten Garagentoren über die Zufahrtsrampe einströmt und diese Luft dann am unteren Rampenbereich abgesaugt wird, ohne dass eine nennenswerte Durchmischung mit der Garagenluft stattfindet. Ein solcher „Kurzschluss„ in der Luftführung ist zu vermeiden und kann dazu führen, dass über die  vorhandenen Außenwandschächte mit kleinerem Querschnitt nicht der bei der Projektierung vorgesehene Luftvolumenstrom einströmt. Die Abweichung von der idealen Luftführung kann durch einen entsprechenden Aufschlag auf den Volumenstrom ausgeglichen werden. Diese Aufschläge werden durch den Faktor fg ausgedrückt und lassen sich pauschal nur als Anhaltswerte angeben, fg soll aber üblicherweise im Bereich 1,25 bis 1,5 liegen.

 

Immissionsschutzes außerhalb der Garage

Messungen in der Abluft ausgewählter Parkgaragen belegen, dass abhängig von der Größe, der Fahrtstrecke und der mittleren Aufenthaltsdauer in der Parkgarage auch bei Einhaltung der CO-Grenzwerte vergleichsweise hohe NO2-, Benzol- und Rußimmissionen in und damit auch -emissionen aus der Garage auftreten können (1,2). Im Hinblick auf den Benutzer der Tiefgarage, der sich nur für einige Minuten innerhalb der Parkzone aufhält, sind diese Immissionen nur von untergeordneter Bedeutung. Für unmittelbare Anwohner, die der Abluft langfristig ausgesetzt sind, können diese Benzol-, Ruß- und NO2 - Freisetzungen unter ungünstigen Ausbreitungsbedingungen jedoch gegebenenfalls zu einer gesundheitlichen Belastung führen (5,6).

 

Es ist daher bei der Konzeption neuer Lüftungsanlagen von Garagen sicherzustellen, dass es durch die Garagenabluft zu keiner gesundheitlichen Belastung von Anwohnern kommt. Vor allem bodennahe Garagenportale und andere Nachströmöffnungen, die zu Zeiten einer natürlichen Lüftung, je nach Wind- und Temperaturverteilung, auch in mechanisch ventilierten Garagen als Emissionsquellen fungieren können (6), sind nicht in der Nähe von Fenstern, Balkonen, Spielplätzen oder anderen ähnlich sensiblen Positionen zu positionieren. Im Zweifelsfall ist mit geeigneten Emissions- und Immissionsmodellen (Screening- oder Prognosemodellen) wie z.B. ADIP die zu erwartende Immissionskonzentration an nutzungssensiblen Punkten auf ihre Relevanz zu überprüfen.